Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Länderöffnungsklausel im Rahmen der Novellierung der Grundsteuer.

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Beck

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München

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0721-880X

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ZLB: R 620 ZB 1292

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Abstract

Der Autor beschäftigt sich mit verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Länderöffnungsklausel bei der Novellierung der Grundsteuer. Die aktuelle Grundsteuerregelung gilt jedoch, wenn es nicht zu einer Neuregelung kommt, nur noch bis zum 31.12.2019. Wenn der Gesetzgeber jedoch bis dahin eine verfassungskonforme Regelung trifft, können die bisherigen Regelungen noch bis zum 31.12.2024 angewandt werden. Der Autor meint, dass der Bundesgesetzgeber mehrere Optionen habe, um die Novellierung der Grundsteuer nach den zeitlichen Vorgaben des BVerfG zu erreichen. Er kann eine bundeseinheitliche Regelung ohne Gestaltungsspielraum zugunsten der Länder treffen. Auch kann er eine bundesgesetzliche Regelung der Grundsteuer mit einer Öffnungsklausel zugunsten der Länder versehen. Damit könnten unterschiedliche Modelle eingeführt werden und gleichzeitig die eigenständigen Kompetenzräume der Länder berücksichtigt werden. Denn in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist es laut Autor anerkannt, dass der Bundesgesetzgeber durch sog. Öffnungsklauseln grundsätzlich Raum für landesgesetzliche Regelungen oder Regelungsvorbehalte zugunsten der Länder schaffen kann. Außerdem könnte der Bund auch die Materie vollständig zugunsten der Länder freigeben, so der Autor.

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Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht : NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung

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Nr. 10

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S. 701-704

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