Die ortsübliche Miete. Zur historischen Entwicklung, Auslegung und prozessualen Handhabung des Vergleichsmietenbegriffs.
Duncker & Humblot
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Duncker & Humblot
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Berlin
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 99/2965
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der Gesetzgeber formuliert die ortsübliche Miete (Vergleichsmiete) als "diejenigen Entgelte, die in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbar oder, von Erhöhungen nach § 4 Miethöhegesetz (MHG) abgesehen geändert worden sind" (§2 MHG). Die Arbeit setzt sich schwerpunktmäßig mit der Frage auseinander, ob es sich um eine den Beweis zugängliche Tatfrage handelt, welche Miete für eine Wohnung ortsüblich ist, oder ob durch eine rechtliche Bewertung festgestellt werden soll, welche Miete ortsüblich sein soll. Vor diesem Hintergrund wird die Entwicklung der mietpreisrechtlichen Gesetzgebung dargestellt und anschließend werden die Aussagen in Rechtsprechung und Schrifttum zur Rechtsnatur des Vergleichsmietenbegriffs wiedergegeben. Schließlich nimmt die Autorin Stellung zu der Funktion von Mietspiegel und Sachverständigen Gutachten beim Auffinden der ortsüblichen Miete. kirs/difu
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
179 S.
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Schriften zum bürgerlichen Recht; 224