Die ortsübliche Miete. Zur historischen Entwicklung, Auslegung und prozessualen Handhabung des Vergleichsmietenbegriffs.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 99/2965

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DI

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Abstract

Der Gesetzgeber formuliert die ortsübliche Miete (Vergleichsmiete) als "diejenigen Entgelte, die in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbar oder, von Erhöhungen nach § 4 Miethöhegesetz (MHG) abgesehen geändert worden sind" (§2 MHG). Die Arbeit setzt sich schwerpunktmäßig mit der Frage auseinander, ob es sich um eine den Beweis zugängliche Tatfrage handelt, welche Miete für eine Wohnung ortsüblich ist, oder ob durch eine rechtliche Bewertung festgestellt werden soll, welche Miete ortsüblich sein soll. Vor diesem Hintergrund wird die Entwicklung der mietpreisrechtlichen Gesetzgebung dargestellt und anschließend werden die Aussagen in Rechtsprechung und Schrifttum zur Rechtsnatur des Vergleichsmietenbegriffs wiedergegeben. Schließlich nimmt die Autorin Stellung zu der Funktion von Mietspiegel und Sachverständigen Gutachten beim Auffinden der ortsüblichen Miete. kirs/difu

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179 S.

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Schriften zum bürgerlichen Recht; 224