Verfassungsgebung in Hamburg 1946 bis 1952. Britische Besatzungsbehörden und Hamburger Senat, Bürgerschaft und Parteien.
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DE
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Speyer
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ZLB: Kws 754/2
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DI
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Abstract
Zielsetzung der Arbeit ist neben einer detaillierten Beschreibung der Abläufe der Verfassungsgebung von dem Einmarsch der Briten im Mai 1945 bis zur Verabschiedung der endgültigen Verfassung 1952 die Frage nach der Interaktion der beteiligten Akteure. Es wird untersucht, welche Vorstellungen, Ideen und Überzeugungen durch die Beteiligten in den Verfassungsgebungsprozess eingeflossen sind und welche Auswirkungen diese hatten. Auch stellt sich die Frage nach der Wechselwirkung zwischen Hamburger und bundesrepublikanischem Verfassungsgebungsprozess. Da sich Hamburg als erstes Land der noch nicht entstandenen Bundesrepublik eine - wenn auch nur vorläufige - Verfassung gab, ist anzunehmen, dass es zumindest in der britischen Zone eine Vorreiterrolle für die übrigen Länder einnahm und die Briten hierbei möglicherweise ein "Experimentierfeld" für "ihre" Verfassungspolitik sahen. Es wird dargelegt, warum nach den zügigen Anfängen die endgültige Hamburger Verfassung erst als letzte von allen westdeutschen Verfassungen 1952 verabschiedet wurde, obwohl bereits 1948 der britischen Militärbehörde ein fertiger Entwurf für die Verfassung vorgelegt wurde. Der Hamburger Verfassungsprozess umspannt damit fast idealtypisch den gesamten Zeitraum der britischen Einflussnahme auf die Staatenwerdung zu Beginn der Bundesrepublik. Hieraus ergibt sich die Möglichkeit, dass sich durch den Hamburger Mikrokosmos die Verschiebung und Änderung der Prämissen der britischen Besatzungspolitik aufzeigen lassen. Ein Schwerpunkt der Arbeit die Frage nach dem Zusammenspiel zwischen den deutschen und englischen Verantwortungsträgern. Auf der Suche nach dem "Wie" spielt auch die besondere Struktur des Hamburger Stadtstaates mit der alten Dualität und dem Konkurrenzkampf zwischen Senat und Bürgerschaft eine Rolle.
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314 S.