Friedrich Franz von Mayer. Begründer der "juristischen Methode" im deutschen Verwaltungsrecht.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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ZLB: 94/995

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Friedrich Franz von Mayer (1816-1870) gilt als Begründer der "juristischen Methode" im deutschen Verwaltungsrecht, mit deren Hilfe ein allgemeines und gesamtdeutsches Verwaltungsrecht begründet werden sollte und die später von Otto Mayer weiterentwickelt wurde. Die vorliegende Arbeit untersucht dies und stellt zunächst die Biographievon F. F. Mayer dar, wobei insbesondere die württembergische Landes- und Rechtsgeschichte berücksichtigt wird. Daran schließt sich eine Erläuterung des Systems des Verwaltungsrechts nach F. F. Mayer und dessen Grenzen an. Zum Schluß gibt der Autor einen rechtsvergleichenden Überblick über die "juristische Methode" im japanischen Verwaltungsrecht, die aus dem deutschen Recht übernommen wurde. rebo/difu

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264 S.

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Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht; 13