Denkmalschutz zwischen staatlicher Fachverwaltung und städtebaulicher Planifizierung.
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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
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Zusammenfassung
Die Denkmalschutzbelange haben eine erhebliche Aufwertung erhalten. Dies zeigt sich in den Denkmalschutzgesetzen der Länder sowie in Schutzklauseln anderer Gesetze. Ein Übergewicht von Denkmalschutzbelangen, z.B. bei der Abwägung im Bauleitplanungsverfahren, sollte vermieden werden. Teilweise besteht die Tendenz, das Rechtsprinzip der Gleichrangigkeit aller für eine planerische Abwägung erheblichen Belange zu durchbrechen zugunsten einer Vorrangigkeit von Belangen staatlicher Fachverwaltungen. Die Ausführungen gehen insbesondere auf Fragen der Abwägung denkmalschützerischer Belange im Bauleitplanungsverfahren ein. cs
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Recht, Denkmalschutz, Bauleitplanverfahren, Fachplanung, Abwägung
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Deutsches Verwaltungsblatt 96(1981)Nr.7/8, S.284-300, Lit.
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Recht, Denkmalschutz, Bauleitplanverfahren, Fachplanung, Abwägung