Möglichkeiten und rechtliche Grundlagen der polizeilichen Fahndung
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1978
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SEBI: 80/5207
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Zusammenfassung
Der Begriff der "Fahndung" ist vielgestaltig. Man versteht darunter ein "planmäßiges Nachforschen". Die Fahndung umfaßt dabei "alle polizeilichen Maßnahmen und Einrichtungen, die der Ermittlung und Ergreifung von Straftätern, der Feststellung von Auskunftspersonen sowie der Überprüfung von verdächtigen Gegenständen dienen". Die Polizei führt dabei auch Massenfahndungen wie z. B. Razzien gegen anonyme Straftäter durch. Diese Massenfahndungen haben eine rechtliche Grundlage in der Strafprozeßordnung bisher nicht gefunden. Daher stellt sich die Frage nach der Grenze zwischen dem im GG verbürgten Recht des einzelnen Bürgers auf eine staatsfreie Sphäre und den nötigen Eingriffsmaßnahmen der Polizei, die sie zum Schutz der einzelnen Bürger vornimmt. Der Autor stellt die Fahndung in der polizeilichen Praxis systematisch dar und untersucht das Problem der Rechtsgrundlage. chb/difu
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Marburg:(1978), XXXV, 205 S., Lit.(jur.Diss.; Marburg 1978)