Nochmals - Sind die Betriebskosten in der Wohnungswirtschaft ein Dschungel?

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die Mietvertragsparteien sollten bei Vertragsabschluss klare Vereinbarungn über die Abrechnung und Umlage der Betriebskosten treffen. Das Risiko unklarer Vereinbarungen trägt der Vermieter. Der Vermieter hat eine für den Mieter verständliche, leicht vollziehbare Abrechnung zu erstellen. Die Abrechnung muss in sich so klar und eindeutig sein, dass Rückfragen bei dem Vermieter nicht notwendig sind. Zu den umlagefähigen Heizkosten gehören auch die Kosten der Öltankreinigung, selbst wenn diese Kosten nicht innerhalb eines Jahres entstehen. Die Verteilungsschlüssel für die Umlage der Betriebskosten, insbesondere für die Heizkosten und das Wassergeld, sind pauschalierende Maßstäbe. Das Risiko das nicht genau zu ermittelnden Einzelverbrauchs trägt der Mieter. rh

Description

Keywords

Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Wohnraum, Nebenkosten, Betriebskosten, Heizkosten, Abrechnung

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 34(1981)Nr.12, S.353-358, Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Wohnraum, Nebenkosten, Betriebskosten, Heizkosten, Abrechnung

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries