Welche Pflichten übernimmt die Gemeinde mit dem Eigentum an Straßenbeleuchtungsanlagen?

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

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Stuttgart

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ZLB: Kws 700 ZB 6762
BBR: Z 333

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Abstract

In den letzten Jahren haben zahlreiche Kommunen aufgrund auslaufender Konzessions- beziehungsweise Straßenbeleuchtungsverträge das Eigentum an den Anlagen der Straßenbeleuchtung zurückerhalten. Mit dem Eigentumsübergang der Anlagen enden üblicherweise auch entsprechende Betriebsführungsverträge, so dass die Aufgaben der Pflege, Unterhaltung, Instandhaltung, Betrieb und Dokumentation ebenfalls auf die Kommunen übergehen. Darüber hinaus obliegt der Gemeinde neben einer etwaigen straßenverkehrsgesetzlichen Beleuchtungspflicht insbesondere auch die so genannte Verkehrssicherungspflicht. In dem Beitrag wird dargestellt, was hierunter zu verstehen ist.

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Die Gemeinde

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Nr. 21

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S. 1250-1253

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