Zur planungsrechtlichen Zulässigkeit baulicher Vorhaben.

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IRB: Z 1035
SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46

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Zusammenfassung

Mit der Novelle zum Bundesbaugesetz vom 1. Januar 1977 wurden die Vorschriften über die Zulässigkeit baulicher Vorhaben geändert oder ergänzt. Dabei kommt der Entscheidung, ob ein Vorhaben im Innenbereich oder Außenbereich geplant ist, deshalb Bedeutung zu, weil im Innenbereich weitgehend Baufreiheit herrscht, während im Außenbereich Bauvorhaben auf wenige Ausnahmen beschränkt sind. Zu beiden planungsrechtlichen Möglichkeiten äußert sich der Autor aus der Sicht der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der praktischen Anwendung und des Strukturwandels. rr

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Recht, Bundesbaugesetz, Innenbereich, Bebauung, Zulässigkeit, Außenbereich, Landwirtschaft, Nutzungsänderung

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Landkreis 48(1978)Nr.8/9, S.375-377, Lit.

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Recht, Bundesbaugesetz, Innenbereich, Bebauung, Zulässigkeit, Außenbereich, Landwirtschaft, Nutzungsänderung

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