Die Beteiligung der Bürger und Gemeinden an Windparks in privater Trägerschaft durch Landesgesetz. Verfassungs- und unionsrechtliche Grenzen.

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840

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RE

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Abstract

Die Energiewende trifft zunehmend auf Akzeptanzprobleme in der lokalen Bevölkerung. Als Lösung werden daher Modelle diskutiert, durch welche die Anwohner an den Gewinnen der Energieanlagen, vornehmlich solchen der Windkraft, partizipieren können. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, aufgrund dessen private Betreibergesellschaften den Bürgern und Gemeinden u.a. eine gesellschaftsrechtliche Beteiligungsmöglichkeit an ihren neu zu errichtenden Windparks einräumen müssen. Dieses Ansinnen wirft jedoch verfassungs- und unionsrechtliche Probleme auf. Es ist fraglich, ob der Landesgesetzgeber über die erforderliche Gesetzgebungskompetenz verfügt und ob das Gesetz mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar ist. Zudem kollidiert die Bevorzugung der betroffenen Einwohner mit den Grundfreiheiten des Unionsrechts.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 5

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S. 269-278

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