Equal but not the Same. Standards für junge Flüchtlinge in der Jugendhilfe.
Reinhardt
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Reinhardt
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DE
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München
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0342-5258
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ZLB: Zs 449
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Abstract
Eigentlich ist ja alles klar: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Zielgruppe des SGB VIII und der UN-Kinderrechtskonvention, sie müssen wie alle anderen Kinder und Jugendlichen behandelt werden. Die UN-Kinderrechtskonvention sieht eine vorrangige Berücksichtigung der best interests of the child als zentrale Norm für staatliche und private Stellen im Umgang mit allen Kindern und Jugendlichen, also auch unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, vor. Diese eindeutige Rechtslage sollte eigentlich dazu führen, die Frage des Umgangs mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen primär als pädagogische Herausforderung zu erörtern.
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Unsere Jugend
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Nr. 4
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S. 146-153