Zweitwohnungssteuer; § 3 KAG. OVG Lüneburg, Urteil vom 4.4.1984 - 13 A 28/83.

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SEBI: Zs 2115-4
BBR: Z 489
IRB: Z 1059

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Zusammenfassung

Der Kläger, Eigentümer einer Zweitwohnung in Sankt-Peter-Ording, wendet sich gegen den Steuerbescheid, der aufgrund einer gemeindlichen Zweitwohnungssteuersatzung erteilt wurde. Diese ist an § 10 Abs. 2 KAG ausgerichtet, ähnlich wie die Erhebung der Kurtaxen. Nach Ansicht des Gerichts verstößt die Satzung gegen den in Art. 3 Abs. 1 GG festgelegten Gleichheitsgrundsatz, weil einheimische Eigentümer von Zweitwohnungen nicht ebenso zur Steuer herangezogen werden wie auswaärtige. Der Einwand der Gemeinde, dass es keine einheimischen Eigentümer von Zweitwohnungen gebe, bleibt ohne Erfolg. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. (cs)

Beschreibung

Schlagwörter

Zweitwohnung, Steuer, Satzung, Rechtsprechung, Kommunalabgabengesetz, Steuerbescheid, Gemeindesatzung, Rechtmäßigkeit, OVG-Urteil, Recht, Verwaltung

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Die Gemeinde, Kiel; 36(1984), Nr.10, S.289-290, Lit.

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Zweitwohnung, Steuer, Satzung, Rechtsprechung, Kommunalabgabengesetz, Steuerbescheid, Gemeindesatzung, Rechtmäßigkeit, OVG-Urteil, Recht, Verwaltung

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