Finanznotstand in Berlin: Staatsbankrott oder fin de régime? Die deutsche Hauptstadt in der institutionellen Ausnahmesituation. Der Text gibt die Fassung der Antrittsvorlesung vom 9.11.2001 wieder.

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Berlin

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0944-7741

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ZLB: 2003/1182-4

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Abstract

Die vor 10 Jahren zu Tage getretene Inkongruenz von Einnahmen und Ausgaben im Berliner Landeshaushalt hat mittlerweile zu dem untragbaren Bruttoschuldenstand von 78 Mrd DM geführt. Gleichwohl erfüllt Berlin nicht die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Bundeshilfe im Rahmen der bündischen Einstandspflicht. Denn die mittelfristig untragbare Verschuldung ist jedenfalls wesentlich auf die Versäumnisse der Landespolitik zurückzuführen. Dies setzt einer Inanspruchnahme der Rechtsprechung des BVerfG Grenzen. Die gegenwärtige Ausnahmesituation liesse sich allerdings bewältigen durch die Ernennung eines Bundesbeauftragten, der ggf. im Wege der Ersatzvornahme eine Anpassung des Ausgabenniveaus an die Einnahmestruktur in Berlin erzwingt. Ein solcher Sanierungskommissar könnte deshalb von der Bundesregierung unter Zustimmung des Bundesrats eingesetzt werden, weil Berlin seit mindestens 5 Jahren seine Treuepflicht gegenüber dem Gesamtstaat durch Unterlassen der Haushaltskonsolidierung verletzt. difu

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36 S.

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Diskussionspapier; 15/2001