Die Verunreinigung internationaler Binnengewässer insbesondere in Westeuropa aus der Sicht des Völkerrechts.
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1965
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SEBI: Ser 346-14
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Zusammenfassung
Angesichts der geringen praktischen Bedeutung, die die Gewässerverschmutzung in der Geschichte hatte, sind zwar bereits in der Antike nationale Einzelregelungen nachweisbar (altpersisches Recht, Rom etc.); das völkerrechtliche Problem der Gewässerverschmutzung, nämlich die Beeinträchtigung des Nachbarstaates durch die Verunreinigung eines gemeinsamen Gewässers, jedoch scheint überhaupt keine Rolle gespielt zu haben. Dies hat sich inzwischen stark geändert: als Beispiele können hier die Verschmutzung des Rheins, der Saar und der Mosel sowie des Bodensees genannt werden. Die völkerrechtlichen Regelungen lassen sich aus einer Vielzahl von Verträgen entnehmen, die im Anhang abgedruckt sind. Hier lassen sich Zustimmungserfordernisse, Verunreinigungsverbote, Zusammenarbeit in Kommissionen und das Recht der Europäischen Gemeinschaften finden. Neben dem Vertragsrecht basiert Völkerrecht auch auf Gewohnheitsrecht - d.h. Staatenpraxis, die der Autor darstellt, und Rechtsüberzeugung - und allgemeinen Rechtsgrundsätzen. Schließlich wird auch die Entwicklung des Rechts der internationalen Gewässerverunreinigung skizziert. chb/difu
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Köln: Heymann (1965), VIII, 211 S., Lit.; Reg.; jur.Diss.; Köln 1965
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Serie/Report Nr.
Das Recht der Wasserwirtschaft; 14