Wohnbau- und Eigentumsförderung des Bundes.

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1984

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IRB: Z 1425
BBR: Z 2392
SEBI: Zs 3670-4

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Zusammenfassung

Der Artikel berichtet über die Wohnbau- und Eigentumsförderung in der Schweiz seit dem entsprechenden Gesetz von 1974. Insgesamt 12.776 Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser konnten vom 1. Jan. 75 bis 21. Dez. 82 mit Bundeshilfe gebaut oder erneuert werden. Dabei bestehen die Hilfen in Bürgschaften des Bundes, einer Grundverbilligung (rückzahlbare Zinszuschüsse) und Zusatzverbilligungen (Zuschüsse an Mieter oder Eigentümer). Weitere Förderung wurde Bauträgern und Trägern des Gemeinnützigen Wohnungsbaus zuteil. Der Bundesrat sieht für die Zukunft eine Übertragung der Wohnbauförderung auf die Kantone vor. cv

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Aktuelles Bauen, Zürich (1983)Nr.3, S.23-25, Abb., Tab.

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