Klimaschutzplan NRW - Bewertungen aus kommunaler Sicht.

Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Köln

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ZLB: Kws 860 ZB 6748

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Das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen vom 7.2.2013 sieht als zentrales Steuerungsinstrument den Klimaschutzplan vor. Der Plan soll unter umfassender Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen sowie der kommunalen Spitzenverbände erstellt werden und die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele enthalten. Zur Erstellung des Plans wurden im August 2012 ein Koordinierungskreis und sechs Arbeitsgruppen eingesetzt. Der Prozess zur Erarbeitung des Klimaschutzplans wurde durch das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie fachlich begleitet. Im Dezember 2013 begann die sogenannte Differenzierungs- und Vernetzungsphase. Parallel dazu wurde ein Konsortium unter Führung der Prognos AG beauftragt, eine Untersuchung durchzuführen, die die Auswirkungen und Wechselwirkungen analysiert. Die Ergebnisse dieser Impact-Analyse wurden im Dezember 2014 diskutiert und inzwischen ebenso wie der aktuelle Entwurf des Klimaschutzplans veröffentlicht. Am 14. April wurde der Entwurf des Klimaschutzplans vom Kabinett gebilligt und anschließend den kommunalen Spitzenverbänden die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Da viele der Maßnahmen des Klimaschutzplans für den kommunalen Bereich von Relevanz sind, wird in dem Beitrag eine Bewertung aus kommunaler Sicht vorgenommen.

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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Nr. 6

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S. 5-7

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