Haack erläutert Einigungsergebnis über den sozialen Wohnungsbau.

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1979

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IRB: Z 464
BBR: Z 481

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Die Bauminister des Bundes und der Länder einigten sich über eine Fortführung des sozialen Wohnungsbaues. Der Bund stellt 1979 ca. 1,5 Mrd. DM zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaues in den Bundesländern zur Verfügung. Nach den Vorschriften des Sozialprogrammes (1. Förderungsweg) und des Eigentumprogrammes (2. Förderungsweg) können 1979 etwa 120.000 Sozialwohnungen gebaut werden. hg

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Die freie Wohnungswirtschaft, Bonn 33(1979)Nr.2, S.33

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