Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Verwaltungsrecht. Zulässigkeit und Wirksamkeit vertraglicher Bindungen kommunaler Bauleitplanung. Zur Auslegung der §§ 54 und 59 VwVfG des Bundes und der Länder.

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SEBI: Zs 745
BBR: Z 54
IRB: Z 1020

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Zusammenfassung

Die rechtliche Frage nach der Befugnis der Gemeinde, sich hinsichtlich ihrer Raumplanung gegenüber einem Maßnahmeträger vertraglich selbst zu binden, insbesondere die Frage nach der Zulässigkeit einer vertraglichen Bindung der kommunalen Bauleitplanung. Der Autor diskutiert höchstrichterliche Rechtsprechung und h.M. in der Literatur zur vertraglichen Verpflichtung der Gemeinde, einen bestimmten Bebauungsplan zu erlassen, zum "Abwägungsvorgang" innerhalb des Planverfahrens, zur Wirksamkeit oder Unwirksamkeit verwaltungsrechtlicher Verträge oder privatrechtlicher Vereinbarungen zwischen der Kommune und einem Maßnahmeträger. Anhand des Flachglasurteils wird die Funktionserhaltung des kommunalen Planungsverfahrens als die positive Voraussetzung für die Zulässigkeit vertraglicher Rechtsbindungen der Gemeinde angesehen. bm

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Schlagwörter

Recht, Bauleitplanung, Verwaltung, Planungshoheit, Gemeinde, Vertrag, Rechtsbindung, Zulässigkeit, Rechtsprechung, Verwaltungsverfahrensgesetz, Paragraph 54, Paragraph 59

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Verwaltungsarchiv 72(1981)Nr.1, S.49-61, Lit.

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Recht, Bauleitplanung, Verwaltung, Planungshoheit, Gemeinde, Vertrag, Rechtsbindung, Zulässigkeit, Rechtsprechung, Verwaltungsverfahrensgesetz, Paragraph 54, Paragraph 59

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