Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren - insbesondere zu den verfassungsrechtlichen Fragen der Einführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Wird fortgesetzt.
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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
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Zusammenfassung
Die EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten macht gemäß Art. 6 die Einführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Um diesen legislativen Erfordernissen der EG-Richtlinie Rechnung zu tragen, hat der Bund in der Novelle zum Raumordungsgesetz (ROG) eine direkte Form der Öffentlichkeitsbeteiligung normiert. Diese Form der Öffentlichkeitspartizipation ist im bisherigen Raumordungsrecht unbekannt. Die Beteiligung der Kommunen im Raumordungsverfahren ist verfassungsrechtlich gewährleistet, wobei deren verfassungsrechtliche Herleitung im einzelnen umstritten ist, sich jedoch letzlich aus Art. 28 Abs. 2 GG ergibt. Die normative Bindungswirkung der EG-Richtlinie, mithin der dort kodifizierten Form einer direkten Öffentlichkeitsbeteiligung, ergibt sich aus dem grundsätzlichen Verhältnis von EG-Recht zum nationalen Recht. (-y-)
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Umweltschutzrecht, Umweltverträglichkeitsprüfung, Partizipation, Beteiligungsverfahren, Raumordnungsverfahren, Öffentlichkeitsbeteiligung, EG-Richtlinie, Recht, Umwelt
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Bayerische Verwaltungsblätter, München 119(1988), Nr.21, S.641-648
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Umweltschutzrecht, Umweltverträglichkeitsprüfung, Partizipation, Beteiligungsverfahren, Raumordnungsverfahren, Öffentlichkeitsbeteiligung, EG-Richtlinie, Recht, Umwelt