Die neue Honorarordnung für Leistungen des Architekten und Ingenieure (HOAI).

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IRB: Z 877

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Ab 1.1.1976 wird die bisherige Gebührenordnung f. Architekten, die GOA, von der HOAI abgelöst. Verf. erläutert ihre Grundzüge, zeigt die Unterschiede zur GOA auf, untersucht sie auf etwaige Lücken und Schwerpunkte zur notwendigen Fortentwicklung des Honorarrechts. Die einzelnen Abschnitte lauten Grundlagen der Neuordnung. Erfaßter Personenkreis. Erfaßte Sachbereiche. Preisrechtliche Grundstruktur. Leistungs- und Honorarentwicklung. Die einzelnen Teile der HOAI. Die noch zu regelnden Teilbereiche. Notwendige Novellierungen der HOAI.

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Gebührenordnung, HOAI, Architekt, Ingenieur

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 66 (1976), 9, S. 415-417

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Gebührenordnung, HOAI, Architekt, Ingenieur

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