Gutachten über die stationäre Behandlung von Krankheiten im Alter und über die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen.

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SEBI: 74/4606

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GU

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Abstract

Ausgehend von der gegenwärtigen Rechtslage wird an einem fiktiven Fall ein Rentner wird in eine Klinik oder ein Krankenhaus eingewiesen, wobei die Krankenkasse voll die Kosten trägt, bei Einweisung in ein Pflege- oder Krankenheim jedoch nichts zahlt, werden in vorliegendem Gutachten die Begriffe ,,Behandlung'' und ,,Pflege'' nach medizinischen Gesichtspunkten sowie die organisatorische Trennung der Krankheitsfälle nach entsprechenden Vorsorgestrukturen untersucht. Im Gutachten wird die Ansicht vertreten, daß die Unterscheidung zwischen Pflege im Krankenhaus als unterstützende Maßnahme der Behandlung und der reinen Pflege im Pflegeheim im medizinischen Sinne unhaltbar ist. Daher falle die B,handlung kranker alter Menschen in Pflegeabteilungen, Pflege- oder Krankenheimen, die bestimmten Mindestanforderungen genügen, bei gesetzlich Krankenversicherten in die Leistungspflicht der Krankenkasse.

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Alterskrankheit, Kostenübernahme, Sozialwesen, Medizin, Recht

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Köln: (1974), 32 S., Lit.

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Alterskrankheit, Kostenübernahme, Sozialwesen, Medizin, Recht

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