Natur-, Landschafts- und Denkmalschutz.

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1989

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SEBI: 91/2062

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1977 erließ der Regierungsrat des Kantons Schwyz erstmals Weisungen an die Bezirke und Gemeinden, die den Natur- und Heimatschutz betrafen. Diese sind jedoch mittlerweile überholt. Um jedoch sowohl den Gemeinden als auch den privaten Interessenten wiederum ein aktuelles Hilfsmittel in die Hand zu geben, hat das Justizdepartement des Kantons im Auftrag des Regierungsrates eine Neufassung erarbeitet. Durch die vielfältigen Ansprüche der Gesellschaft werden Natur und Landschaft stark belastet. Die Sorge um eine intakte Umwelt hat deshalb in den letzten Jahren stetig zugenommen. Dieses erhöhte Umweltbewußtsein ist nicht ohne Einfluß auf das politische Handeln geblieben. Sowohl in der Gesetzgebung als auch im Rahmen der Verwaltungstätigkeit kommen zur Zeit dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und der größtmöglichen Schonung der Landschaft Vorrang zu. geh/difu

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Schwyz: (1989), 109 S., Abb.; Lit.

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