Öffentliche Wettbewerbsunternehmen und Datenschutz. Eine Untersuchung aus verfassungsrechtlicher Sicht.

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Baden-Baden

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ZLB: 97/1568

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DI
S

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Abstract

Diese Studie befaßt sich mit der Behandlung öffentlicher Unternehmen durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Diese Unternehmen werden durch das Gesetz nicht einheitlich behandelt, sondern werden z. T. hinsichtlich der Zulässigkeit des Umgangs mit personenbezogenen Daten einerseits wie andere öffentliche Stellen, andererseits wie private Unternehmen angesehen. Das ergibt sich daraus, daß das BDSG einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil enthält. Die in dieser Arbeit behandelten Wettbewerbsunternehmen sollen den Wettbewerb korrigieren und eine Vorreiterrolle im Rahmen der Daseinsvorsorge übernehmen. Hierbei obliegt es den Unternehmen, dem wachsenden Datenschutzbewußtsein der Bevölkerung durch ein datenschutzfreundliches Verhalten Rechnung zu tragen. Es werden Möglichkeiten einer verfassungskonformen Auslegung der §§ 12 I, 27 I Nr. 2 a BDSG gesucht. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, daß zwischen beiden Gesetzesteilen ein Gefälle besteht und die Schutzstandards des privaten Teils dem verfassungsrechtlichen Kriterium für den öffentlichen Bereich nicht entsprechen. kirs/difu

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325 S.

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Frankfurter Studien zum Datenschutz; 8