Berücksichtigung des Umweltschutzes bei der Planung der vierten Elbtunnelröhre.
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1990
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IRB: Z 53
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Zusammenfassung
Die bevorstehende Einführung der EG-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung von Bauprojekten in nationales Recht macht sich schon jetzt bemerkbar.Auswirkungen von Bauarbeiten auf Wasser und Boden sowie Schutzmaßnahmen gegen Baulärm und Luftverschmutzung gehören u.a. zu den Knackpunkten, die ein Tunnelbauvorhaben nach künftigem Recht zu Fall bringen können.Was bei Planung der vierten Elbtunnelröhre zur Einhaltung einer umweltfreundlichen Bauweise geplant ist, wird dargelegt.(-z-)
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Straßen- und Tiefbau, 44(1990), Nr.2, S.6-9, Abb.;Tab.;Lit.