Der Ersatz von Tumultschäden durch Staat und Versicherung.
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1988
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SEBI: 88/4446
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Der Begriff "Tumult" wird im Zusammenhang der Arbeit zur Umschreibung des unfriedlichen Verhaltens einer Menschenansammlung in der Öffentlichkeit verwendet. Kennzeichnendes Merkmal der Tumultschäden ist die Anonymität der einzelnen Tat vor dem Hintergrund weiterer Gewalthandlungen. Täter, Tatbeteiligte und Organisatoren können nur selten belangt werden. Daher gibt es bereits seit dem 19. Jahrhunder in Deutschland Haftungsgesetze, die dem Gemeinwesen infolge seines Versagens, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, den Ersatz von Tumultschäden aufbürden. Daneben gibt es seit Anfang des Jahrhunderts auch private Versicherungen. Der zweite Teil der Arbeit bringt einen umfangreichen Rechtsvergleich mit den USA. chb/difu
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Karlsruhe: VVW-Verlag Versicherungswirtschaft (1988), LII, 235 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1987/88)
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Serie/Report Nr.
Beiträge zum Privat- und Wirtschaftsrecht; 58