Bericht über die Grundzüge der Raumordnung Schweiz. Vom 22.Mai 1996.
Eidgenössische Drucksachen-u.Materialzentrale
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BBR: A 12 955
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BE
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Abstract
Die Grundzüge der Raumordnung Schweiz dienen als Grundlage für die raumordnungspolitischen Aufgaben des Bundes (Gesetzgebung, Planung, Koordination) und der Kantone und als Orientierungsrahmen zur Lösung aktueller räumlicher Probleme. Mit ihnen werden folgende Ziele verfolgt: Sicherstellung einer kohärenten Raumordnungspolitik im Rahmen der vielfältigen Tätigkeiten des Bundes, z.B. in den Bereichen der Infrastruktur, der Regionalpolitik, der Landwirtschaft oder des Umweltschutzes; Schaffung günstiger Voraussetzungen für eine nachhaltige Raumordnung; Aufzeigen von Zusammenhängen zwischen Wirtschaft, Siedlung, Verkehr und Umwelt sowie Darstellung der Beziehungen zwischen Stadt und Land, Siedlungs- und Landschaftsraum und zwischen der Schweiz und dem benachbarten europäischen Raum. Die wesentlichen Kompetenzen für die Gestaltung des Lebensraumes liegen in den Händen der Kantone. Ihnen wird für ihre eigene Planung und Koordination sowie für die Zusammenarbeit untereinander und mit dem benachbarten Ausland eine Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestellt. Ein Meinungsaustausch zwischen Bund und Kantonen über die künftige Raumentwicklung ist unerläßlich. Die Grundzüge informieren die Kantone darüber, auf welche Leitvorstellungen der Bund seine raumwirksamen Tätigkeiten auszurichten gedenkt. - (n.Verf.)
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73 S.