Die Heranziehung Unterhaltspflichtiger bei langwährender Pflegebedürftigkeit Volljähriger nach BSHG und BGB.

Gieseking
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Gieseking

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DE

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Bielefeld

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ZLB: 93/5383

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Zusammenfassung

Mangels gesetzlicher Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (ein Pflegeheimplatz kostet zur Zeit etwa 3500 DM) tragen die Kosten für häusliche und vor allem stationäre Pflege meist die Sozialhilfeträger, die sich aber bemühen, bei den Angehörigen Rückgriff zu nehmen. Daß die Belastung der Familie die schlechteste Lösung ist, ist der rechtspolitische Standpunkt dieser Arbeit. Es geht in ihr in erster Linie darum, auszuloten, ab das geltende Recht Spielräume läßt, die man zur Entlastung der Angehörigen nutzen kann. Ein erheblicher Teil der Rechtsfragen wird anhand einer Entscheidung des Amtsgerichts Hagen illustriert, in der versucht wird, den unterhaltspflichtigen Sohn einer pflegebedürftigen Frau vor Inanspruchnahme zu schützen. Die Arbeit ergibt, daß es in den schuldnerschützenden Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes sowie auch im bürgerlichen Recht Deutungsspielräume gibt, die einen (wenn auch begrenzten) Schutz vor übermäßiger Inanspruchnahme ermöglichen. lil/difu

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XIV, 205 S.

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Schriften zum deutschen und europäischen Zivil-, Handels- und Prozeßrecht; 137