§§ 4, 10 MHG, Anlage 3 zu § 27 II. BV; OLG Koblenz, Rechtsentscheid v. 7.1.86 - Az. 4 W-Re - 720/85.

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1986

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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4

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Gemäß §§ 4, 10 MHG ist eine Vereinbarung unwirksam, nach der der Mieter auf andere Nebenkosten als die in Anlage 3 zu der II. § 27 BV genannten Betriebskosten monatlich Vorauszahlungen zu leisten hat, die erhöht werden können und über die jährlich abzurechnen ist. Das MGH geht davon aus, dass im frei finanzierten Wohnungsbau nur zwischen der Grundmiete einerseits und den Betriebskosten andererseits zu unterscheiden ist. Eine dritte Möglichkeit kennt das Gesetz nicht. (-y-)

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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 39(1986), Nr.3, S.87-89, Lit.

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