Systematisierung des Umweltrechts.
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1978
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SEBI: 79/1530
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Zusammenfassung
Anders als in Japan, Schweden, der DDR und der USA gibt es in der BRD keine systematische Zusammenfassung des Umweltschutzrechtes in einem Gesetzbuch. Eine solche Kodifikation, wünschenswert als Grundlage einer übergreifenden Umweltpolitik, bedarf der Bestandsaufnahme, der Abgrenzung und der Systematisierung des verstreut vorhandenen Umweltschutzrechtes. Über diese drei Punkte hinaus erörtert die Studie die Kodifizierbarkeit des Umweltrechts und enthält Grundstrukturen eines möglichen Bundesumweltschutzgesetzbuches, das entsprechend ausländischen Vorbildern einen allgemeinen und besonderen Teil enthalten könnte. Geltungsbereich, Zielbestimmungen und Begriffsdefinitionen würden den ersten Teil ausmachen, während der besondere Teil eine systematische Erfassung bestehenden Umweltrechts wäre. difu
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Berlin: E.Schmidt (1978), 143 S., Lit.
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Serie/Report Nr.
Berichte; 8/78