Selbstbestimmung im Betreuungsrecht.
Florentz
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Florentz
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DE
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München
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ZLB: 93/1368
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DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Mit dem Inkrafttreten des neuen Betreuungsrechts am 1.1.1992 wurden zwei Rechtsinstitute ausgemustert, die von jeher mit dem Stigma der Entrechtung behaftet waren: Die Erwachsenenvormundschaft und die damit einhergehende Entmündigung sowie die Gebrechlichkeitspflegschaft. An ihre Stelle trat die Betreuung, die sich als "soziale Leistung" versteht, bei der die Entfaltungsinteressen des Betreuten in den Vordergrund rücken und die Betreuung auf das erforderliche Maß zu beschränken ist. Ziel der Darstellung ist die konkrete Erörterung der Selbstbestimmung im Betreuungsrecht sowie der Frage, wann eine Betreuung angeordnet werden soll. Einen wichtigen Platz nimmt dabei auch die alte Rechtslage ein, anhand deren die Neuerungen herausgearbeitet, analysiert und bewertet werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Interpretation des neuen Rechts und der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe, nicht auf der Kritik der neuen Regelungen. lil/difu
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ca. 280 S.
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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 354