Ziele und Grenzen des neuen Wohnungsmodernisierungsgesetzes.

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SEBI: Zs 360-4
BBR: Z 264
IRB: Z 36

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Zusammenfassung

Das am 1. Januar 1977 in Kraft tretende Wohnungsmodernisierungsgesetz beschränkt sich im wesentlichen auf den Förderungsbereich. Es macht deutlich, welche Wohnungen förderungswürdig sind unter Berücksichtigung sozialer, städtebaulicher und historischer Aspekte sowie vertretbarer Belastungen für Eigentümer und Mieter. Zudem werden die Förderungsmittel zur Hälfte innerhalb und zur Hälfte außerhalb räumlicher Modernisierungsschwerpunkte vergeben, die jeweils von den Gemeinden ausgewiesen werden müssen, um über eine Verbesserung der Wohnungsausstattung hinaus durch gezielte Maßnahmen im Quartier eine nachhaltige Steigerung der Wohnqualität zu erreichen.

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Schlagwörter

Wohnungsrecht, Modernisierung, Gesetzgebung, Wohnungsbaupolitik, Städtebauförderungsgesetz, Wohnungsmodernisierungsgesetz

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In: Bauwelt, Berlin 67 (1976), 42, S. 1314-1316, Lit.

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Wohnungsrecht, Modernisierung, Gesetzgebung, Wohnungsbaupolitik, Städtebauförderungsgesetz, Wohnungsmodernisierungsgesetz

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