Möglichkeiten und Grenzen der Veränderung der Bauordnung.
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IRB: Z 866
SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
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Abstract
Nach Meinung des Autors sind die landesrechtlichen Bauordnungen rechtlich neu zu ordnen. Die bisherigen Bestimmungen werden vielfach nicht beachtet, weil sie die Praxisnähe inhaltlich nicht ausreichend berücksichtigen. Die Bestimmungen sind in ihrer Form unzureichend klar zugängig und nicht verständlich. Gesetzliche Normen werden deswegen teilweise nicht beachtet, weil man mitunter nicht weiß, was sie enthalten. Darüber hinaus ist es häufig mit großen Schwierigkeiten verbunden, die Bestimmungen, die man sucht, überhaupt auch zu finden. Deshalb wird für die Bestimmungen und Vorschriften ein Ordnungssystem benötigt, das Bauen und Planen möglichst kongruent gestaltet, um eine optimale Übersicht und Sicherheit in diesem Bereich zu bekommen. rh
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Recht, Baurecht, Bauordnungsrecht, Bauordnung, Planung, Städtebau, Landesbauordnung, Neuordnung
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Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 33(1984)Nr.6, S.101-106, Abb., Lit.
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Recht, Baurecht, Bauordnungsrecht, Bauordnung, Planung, Städtebau, Landesbauordnung, Neuordnung