VwGO § 123; Öffentlich-rechtliches Abwehrrecht gegen Nutzung von Nachbargrundstück; OVG Münster, Beschluß v. 22.8.1984 - Az. 7 B 1083/84.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1985
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
SEBI: Zs 359-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Ein Nachbar, dessen öffentlich-rechtliches Abwehrrecht allenfalls darauf gerichtet sein kann, dass die Nutzung des ihn beeinträchtigenden Bauwerks untersagt wird, kann in der Regel den Erlass einer die Stillegung der Bauarbeiten verfügenden einstweiligen Anordnung nicht verlangen. Der Beschluss des OVG beruht auf VwGO § 123. (-y-)
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 38(1985), Nr.39, S.2351-2352, Lit.