Das Subsidiaritätsprinzip und die Frage seiner Verbindlichkeit nach Verfassungs- und Naturrecht.
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SEBI: CM 353
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Zusammenfassung
Das in seiner Ganzheit kaum zu definierende Subsidiaritätsprinzip, das der katholischen Soziallehre entstammt, stellt heute einen wesentlichen Faktor in der Staats- und Soziallehre dar.Als wesentlicher Faktor im heutigen Naturrechtdenken ist es grob gesagt Ausdruck des liberalen Grundsatzes: "so viel Freiheit wie möglich, so viel Autorität wie nötig" und stellt damit eine willkommene "naturrechtliche Legitimation" antistaatlicher Ambitionen dar.Der sich daraus ergebende schlechte Beigeschmack ist aber nicht immer berechtigt, weil die Normierung des Subsidiaritätsgedankens im Sozialbereich, insbesondere für das Bundessozialhilfe- und Jugendwohlfahrtsgesetz, hoffnungsvolle Anregungen brachte.Von der aktuellen Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips ausgehend, wird im Rahmen dieser Gesetze vor allem die Frage seiner verfassungsrechtlichen Legitimation untersucht.Dabei wird aufgezeigt, wann zu Recht und wann zu Unrecht das Subsidiaritätsprinzip als ideologische Grundlage gesetzlicher Bestimmungen bemüht werden darf. kp/difu
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Subsidiaritätsprinzip, Naturrecht, Katholische Kirche, Bundessozialhilfegesetz, Jugendwohlfahrtsgesetz, Wirtschaftsrecht, Gemeindeunternehmen, Kommunalwahlrecht, Verwaltungsrecht, Sozialwesen, Verfassungsrecht, Recht, Sozialrecht
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Berlin: Selbstverlag (1965), XXVIII, 135 S., Lit.(jur.Diss.; FU Berlin 1966)
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Subsidiaritätsprinzip, Naturrecht, Katholische Kirche, Bundessozialhilfegesetz, Jugendwohlfahrtsgesetz, Wirtschaftsrecht, Gemeindeunternehmen, Kommunalwahlrecht, Verwaltungsrecht, Sozialwesen, Verfassungsrecht, Recht, Sozialrecht