Das Demokratiedefizit bei der Rechtsetzung durch die europäische Gemeinschaft

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Münster

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ZLB: 2001/2228

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DI

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Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob die Rechtsetzung durch die Europäische Gemeinschaft hinreichend demokratisch legitimiert ist. Es wird zu Beginn dargestellt, dass das Demokratieprinzip für das Gemeinschaftsrecht eine erhebliche Rolle spielt und dieses Prinzip bereits als Rechtsgrundsatz des Gemeinschaftsrechts anerkannt ist. Die Frage, ob die Mitgliedstaaten rechtlich verpflichtet sind, die Rechtsetzung durch die Europäische Gemeinschaft demokratisch auszugestalten ist Gegenstand des zweiten Kapitels. Im dritten Kapitel geht es darum, ob bzw. worin das Demokratiedefizit bei der Rechtsetzung besteht. Es folgt eine Ausführung, die aufzeigt, wo genau die demokratische Legitimation der Rechtsetzung Schwächen zeigt. Berücksichtigt wird auch, dass die Europäische Gemeinschaft wegen ihrer Besonderheiten über andere Legitimationsstrukturen verfügen muss als ein Staat. Besonderheiten und Schwächen werden dann vor dem Hintergrund des Demokratiebegriffs gewertet. Das letzte Kapitel widmet sich der Frage, wie die demokratische Legitimation verbessert werden kann. kirs/difu

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VI, 200 S.

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