Dörfliche Gemengelagen. Beurteilung und mögliche Einflußnahmen im Hinblick auf eine funktionsgerechte Berücksichtigung landwirtschaftlicher Hofstellen bei der weiteren Ortsentwicklung. Sonderdruck aus: Landbauforschung Völkenrode. 37. Jg. 1987. Heft 3.
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SEBI: 90/2-Nr.2-4
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Abstract
Künftig wird sich die Bautätigkeit in den Dörfern des Bundesgebietes weniger auf das Ausweisen von Neubaugebieten und dafür mehr auf den Strukturwandel vor allem alter Ortslagen konzentrieren.Diese, wegen ihrer Funktionsmischungen großtenteils als Gemengelagen zu bezeichnenden Bauflächen befinden sich in einem stetigen und z.Z. verstärkten Funktions- und Strukturwandel.Das Baugesetzbuch mit der Baunutzungsverordnung ist kein Ersatz für raumkonzeptionelle Planungen und sichert nicht selbsttätig die Entwicklungs- und Anpassungsfähigkeit landwirtschaftlicher Hofstellen.Einfacher Bestandsschutz ist daher nicht ausreichend.Hinzukommen muß der vorbeugende Bestandsschutz in Form koordinativ raumordnender Entwicklungsplanungen durch die Gemeinden.Hiermit sollen deren Wirtschaftserfordernisse gesichert und Entwicklungsspielräume offen gehalten werden.Für zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe wird sich im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft künftig hieran deren Konkurrenzfähigkeit entscheiden. difu
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Dorfentwicklung, Agrarplanung, Innerortsbereich, Gemengelage, Baugesetzbuch, Bestandsschutz, Raumordnung, Landwirtschaft, Siedlungsstruktur, Siedlungstyp
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Braunschweig: (1987), S. 150-157, Lit.
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Dorfentwicklung, Agrarplanung, Innerortsbereich, Gemengelage, Baugesetzbuch, Bestandsschutz, Raumordnung, Landwirtschaft, Siedlungsstruktur, Siedlungstyp