Das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) - Neue Möglichkeiten zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Zeiten der Corona-Pandemie.

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Baden-Baden

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0943-383X

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1139314-2

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ZLB: R 687 ZB 7025

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RE

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Abstract

Die Corona-Pandemie stellt nicht nur die Bürger, sondern auch die Verwaltung vor bisher nicht gekannte Herausforderungen. Die Entscheidung über raumbezogene Pläne (Bauleitplanung, Raumplanung) und die Entscheidung über wichtige Vorhaben - seien es die Zulassung von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, der Ausbau von Energieleitungen oder auch die Aufstellung von Bauleitplänen - erfordern in der Regel eine Beteiligung einer Vielzahl von Betroffenen etwa durch Auslegung der Unterlagen oder durch Abhaltung von Erörterungsterminen. Die Durchführung entsprechender Verfahrensschritte scheitert aktuell an bestehenden Kontaktbeschränkungen oder daran, dass etwa Gemeindeverwaltungen für den breiten Publikumsverkehr aus Vorsorge geschlossen sind. Andererseits besteht an der zügigen Fortführung der Verfahren ein erhebliches öffentliches Interesse. Als Ausweg aus dem Dilemma bietet sich nun das PlanSiG (Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie) an.

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Zeitschrift für Umweltrecht : ZUR ; das Forum für Umwelt- und Planungsrecht

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9

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478-486

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