Einflüsse der Verwaltungsneugliederung auf die Pendlerstatistik.
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Abstract
Pendler sind per amtlicher Definition Personen, die auf dem Wege von der Wohnung zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte eine Verwaltungsgrenze (Gemeindegrenze) überschreiten. Aufgrund dieser Definition wird das Pendlervolumen maßgeblich von der jeweiligen Verwaltungsgliederung bestimmt, d.h. von der Anzahl und der Flächengröße der Gemeinden. Im Rahmen einer Sonderuntersuchung konnte empirisch belegt werden, daß sich die Gebietsreformen entscheidend auf die Pendlerzahlen auswirken, insbesondere was die Ausbildungspendlerzahlen betrifft. Daraus läßt sich die Schlußfolgerung ziehen, daß die bisherige amtliche Pendlerdefinition unzureichend ist. Eine praxisrelevantere Pendlerdefinition sollte die Kriterien ,,Zeitaufwand für den Pendlerweg'' und ,,Benutztes Verkehrsmittel'' berücksichtigen.
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Pendlerstatistik, Gemeindegebietsreform, Bildungspendler
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1977), H. 7, S. 537-543, Tab.; Lit.
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Pendlerstatistik, Gemeindegebietsreform, Bildungspendler