Hinweise für die Aufstellung von Mietspiegeln. Marktverhältnisse müssen zeitnah erfaßt werden.
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Das dem zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz beigegebene Gesetz zur Regelung der Miethöhe sieht vor, dass das Miethöhungsverlangen bis zur Vergleichsmiete mit einem Mietspiegel begründet werden kann. Mielspiegel sollen einen Überblick über die in einer Gemeinde für nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage vergleichbare Wohnungen üblicherweise gezahlten Entgelte geben. Es werden Richtlinien zur Aufstellung eines Mietspiegels über Datengrundlage, Mietbegriff, Struktur, Mietpreisspannen und die Anpassung des Mietspiegels an den Markttrend gegeben. hg
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Recht, Wohnung, Finanzen, Miete, Mietspiegel, Struktur, Aufstellung, Richtlinie, Wohnraumkündigungsschutzgesetz, Mieterhöhung
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 33(1980)Nr.8, S.462-467, Abb.
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Recht, Wohnung, Finanzen, Miete, Mietspiegel, Struktur, Aufstellung, Richtlinie, Wohnraumkündigungsschutzgesetz, Mieterhöhung