Das Problem der Adressatenkumulation bei Einzelanordnungsbefugnissen im Bereich des allgemeinen Sicherheitsrechts.
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1972
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SEBI: 73/3986
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Zusammenfassung
Normen, die bestimmte Kompetenzen mehreren Behörden gleichermaßen - kumulativ - zuweisen, werfen die Frage ihrer Vereinbarkeit mit dem rechtsstaatlichen Erfordernis der Bestimmtheit von Normen einerseits und die Frage nach einem Abgrenzungskriterium im Einzelfall andererseits auf.Vor allem im polizeilichen Sicherheitsrecht, das Eingriffsgrundlagen für unvorhersehbare Aufgaben bereitstellen muß, ist die mehrfache Kompetenzzuweisung besonders typisch.Am Beispiel des in dieser Hinsicht besonders problematischen Art. 5 Ausführungsgesetz zur Strafprozeßordnung (AGStPO) untersucht die Studie die Abgrenzung der Kompetenzzuweisung für die Einzelanordnungen im allgemeinen Sicherheitsrecht und zwar a) das Zuweisungsverhältnis der Sonderbehörden zu den Behörden der allgemeinen inneren Verwaltung (Sicherheitsbehörden); b) der Sicherheitsbehörden zur Polizei; c) der in Art. 5 AGStPO genannten Sicherheits
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Regensburg: (1972), XIII, 142 S., Lit.