Faktische Wohnungseigentümer.

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IRB: Z 877

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Zusammenfassung

Notwendig und interessengerecht für das Wohnungseigentum ist die Rechtsfortbildung des Instituts des faktischen Wohnungseigentümer für die "werdenden Wohnungseigentümer" im Begründungsstadium. Nicht unbedingt notwendig, aber durchaus sachgerecht, ist dieses Institut aber auch für die Einzelrechtsnachfolge. Nach Auffassung des Autors wäre es nicht gerechtfertigt, wegen der Einzelrechtsnachfolge den Status des faktischen Eigentümers zu begründen. Da er aber vorhanden ist, sollte er auch auf die Fälle der Einzelrechtsnachfolge ebenfalls angewandt werden können. (rh)

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Schlagwörter

Wohneigentum, Wohnungseigentumsgesetz, Grundbuch, Kaufvertrag, Bauträger, Rechtsfolge, Recht, Wohnung

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 76(1986), Nr.10, S.516-520, Lit.

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Wohneigentum, Wohnungseigentumsgesetz, Grundbuch, Kaufvertrag, Bauträger, Rechtsfolge, Recht, Wohnung

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