Risiken für die Bauunternehmen. Umweltstraftatbestände und Ordnungswidrigkeiten.
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DE
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Gütersloh
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0341-2717
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IRB: Z 99
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Abstract
Die Zahl der umweltrechtlichen Vorschriften, die einen Bezug zum Baubereich haben, steigt ständig an. Damit wächst auch in den Bauunternehmen die Gefahr, sich straf- und haftungsrechtlichen Risiken auszusetzen. Behandelt werden zu beachtende Tatbestände aus den Bereichen Abfall, Gefahrgut, Gefahrstoffe, Entsorgungsanlagen, Bodenschutz und Gewässerschutz. Empfohlen wird, sich verstärkt mit den einschlägigen Vorschriften zu befassen und sich möglicherweise einem Umwelt-Audit zu unterziehen.
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Bau-Markt
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Nr.8
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S.65-69