Winterabstellplätze für Wohnwagen. § 43 LPflegG, §§ 29, 35 BBauG. OVG Lüneburg, Urteil vom 11.7.1978 -I A 58/76.
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IRB: Z 1059
SEBI: Zs 2115-4
BBR: Z 489
SEBI: Zs 2115-4
BBR: Z 489
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Zusammenfassung
Die Klägerin beantragte vergeblich eine Baugenehmigung für die Einrichtung eines Winterabstellplatzes für fünfzig Wohnwagen auf ihrem Grundstück in der Nähe der Ostseeküste. Die Siedlung, zu der das Grundstück gehört, besteht aus zwei landwirtschaftlichen Betrieben sowie zwei weiteren Wohnhäusern und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Die Klägerin meint, das Vorhaben sei nach § 34 Bundesbaugesetz zu beurteilen, weil die Siedlung einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil darstellt. Klage und Berufung blieben erfolglos. Aus der Begründung wird zitiert. gf
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Recht, Bundesbaugesetz, Winterabstellplatz, Wohnwagen, Baugenehmigung, Nutzfläche, Paragraph 29, Paragraph 35, Außenbereich, Rechtsprechung
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Gemeinde, Kiel 31(1979)Nr.1, S.19-20
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Recht, Bundesbaugesetz, Winterabstellplatz, Wohnwagen, Baugenehmigung, Nutzfläche, Paragraph 29, Paragraph 35, Außenbereich, Rechtsprechung