Gewährleisten Zentrale-Orte-Konzepte gleichwertige Lebensverhältnisse bei der Daseinsvorsorge?
Steiner
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Steiner
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DE
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Stuttgart
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0303-2493
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ZLB: Kws 155 ZB 6802
BBR: Z 703
IFL: Z 0073
BBR: Z 703
IFL: Z 0073
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Abstract
Die Erhaltung bzw. Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen gehört traditionell zu den wichtigsten Zielen der Raumordnungspolitik von Bund und Ländern und wird vor allem durch die Sicherung der Versorgung mit Leistungen der Daseinsvorsorge zu erreichen versucht. Betrachtet man den Zusammenhang zwischen dem Raumordnungsziel gleichwertiger Lebensverhältnisse und der Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Daseinsvorsorge, muss als vermittelnder Faktor ihre Erreichbarkeit berücksichtigt werden. Denn das Angebot insbesondere der sozialen Infrastruktur ist nicht flächendeckend im Raum verortet, sondern verteilt sich sehr ungleich über die Gemeindegebiete in Deutschland. Mit dem Instrument der zentralen Orte versucht die Raumordnung, in Versorgungsräumen ein angemessenes Angebot an Leistungen der Daseinsvorsorge zu zumutbaren Entfernungen zu gewährleisten. Welche Vorgaben Zentrale-Orte-Konzepte der Länder zur Ausstattung mit zentralörtlichen Einrichtungen und zur Erreichbarkeit zentraler Orte enthalten, wird in diesem Beitrag untersucht.
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Nr. 1
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S. 45-56