Natura 2000. Kooperatives Vorgehen von Gemeinschaft und Mitgliedstaaten bei der Errichtung eines Netzes von Schutzgebieten zum Zwecke des Artenschutzes.

Wichert, Friedrich
Duncker & Humblot
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Datum

2001

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Herausgeber

Duncker & Humblot

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Berlin

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: 2001/3583

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Zusammenfassung

Eines der ehrgeizigsten Vorhaben der Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaft ist die Erhaltung des europäischen Naturerbes. Zu diesem Zweck gibt die FFH-Richtlinie den nationalen Verwaltungen und der Kommission die gemeinschaftliche Errichtung eines Netzwerkes von Schutzgebieten auf, das den anschaulichen Namen "Natura 2000" tragen soll. Die einzelnen Schutzgebiete müssen gut aufeinander abgestimmt sein, um beispielsweise länderübergreifende Wanderungsbewegungen von Tierarten zwischen mehreren Gebieten zu ermöglichen. Bei dieser Gestaltung des Raumes der EU ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Verwaltungen erforderlich, deren eingehende Analyse den Gegenstand der Arbeit darstellt. Es wird zunächst die kompetenzrechtliche Lage bei der Verwaltungsaufgabe der Schutzgebietsausweisung untersucht. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Verwaltungskompetenzen nach dem EG-Vertrag so verteilt sind, dass eine Schutzgebietsausweisung gegen den Willen eines Mitgliedstaates nicht möglich ist. Anschließend bestimmt der Autor die Spielräume der Mitgliedstaaten bei der Bestimmung der künftigen Natura-2000-Gebiete. Diese Spielräume sind weiter als die herrschende Meinung dies bislang im Anschluß an die Rechtsprechung des EuGH zur Vogelschutzrichtlinie annahm. Insbesondere ist die Berücksichtigung von nicht naturschutzfachlichen Belangen grundsätzlich möglich. Da die Vorgaben der Richtlinie so schwach und wenig bestimmt sind, bestimmt der Autor im letzten Hauptteil Kooperationspflichten der Beteiligten, die gleichsam als Ausgleich für die schwache Ergebnissteuerung der Richtlinie dienen. Diese Kooperationspflichten sind in erster Linie verfahrens- und organisationsrechtlicher Natur. Die Entwicklung solcher Kooperationspflichten mag als Anregung für die rechtliche Handhabung all jener Bereiche des Gemeinschaftsrechts dienen, die sich wie die Errichtung von Natura 2000 dadurch auszeichnen, dass die Kompetenz der Gemeinschaft zum Erlass von Rechtsakten nur mit der gewichtigen Einschränkung mitgliedstaatlicher Vetorechte besteht. difu

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Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

191 S.

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Stichwörter

Serie/Report Nr.

Schriften zum Umweltrecht; 115

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