Techno-Paraden, Skater-Läufe, Chaos-Tage - neue Handlungsformen im Schutzbereich der Versammlungsfreiheit?
Lang
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 2004/2708
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DI
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Abstract
Die Diskussion um den Inhalt des Versammlungsbegriffs war lange Zeit eine überwiegend akademische Diskussion. Erst mit der Etablierung neuartiger kollektiver Handlungsformen wie Techno-Paraden, Skater-Läufen oder Chaos-Tagen, die für sich jeweils den öffentlichen Raum in Anspruch nahmen und sich selbst als Versammlungen im Sinne des Art. 8 GG und des § 1 VersG definierten, bekam diese Diskussion einen konkreten und aktuellen Inhalt. Zugleich nahm alljährlich auch die Öffentlichkeit großen Anteil an der Frage, ob es gerechtfertigt ist, Veranstaltungen, die eher den Charakter einer Massenparty haben, die besonderen Privilegierungen des Grundrechts der Versammlungsfreiheit zu Gute kommen zu lassen. Ausgehend von einer Analyse der historischen Entwicklung der Versammlungsfreiheit plädiert der Autor für eine eingeschränkte Auslegung des Versammlungsbegriffs, nach der die kollektive Meinungskundgabe konstitutives Element des Versammlungsbegriffs ist. Die Versammlungseigenschaft der untersuchten Handlungsformen wird in der Konsequenz verneint. Abschließend wird in einem rechtspolitischen Ausblick die Positivierung des Versammlungsbegriffs im Rahmen des Versammlungsgesetzes befürwortet. difu
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210 S.
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 3787