Der Schutz vor den Auslandsfolgen aufenthaltsbeendender Maßnahmen. Zugleich ein Beitrag zur Bestimmung der Reichweite grundrechtlicher Verantwortung für die Folgewirkungen deutscher Hoheitsakte.

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Baden-Baden

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ZLB: 94/4239

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DI
S

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Abstract

Eine aufenthaltsbeendende Maßnahme gegen einen Ausländer, auch außerhalb des Asylverfahrensrechts (Ausweisung, Auslösung und Vollstreckung der Ausreisepflicht, Zurückschiebung nach unerlaubter Einreise), zeitigt eine möglicherweise verfassungswidrige Auslandfolge, wenn sie den Betroffenen zwingt, sich einem Nachteil im Ausland auszusetzen. Die Arbeit untersucht die grundrechtliche Verantwortlichkeit der Bundesrepublik für derartige Hoheitsakte mit Auslandsfolgen, und zwar insbesondere bezüglich nicht asylberechtigter Ausländer. Ausgehend von § 42 Ausländergesetz (AuslG), wird derGrundrechtsschutz der Ausländer unter Berücksichtigung völker- und europarechtlicher Aspekte sowie durch die Analyse der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausführlich dargestellt. Dabei wird u.a. festgestellt, daß das AuslG in weitem Maße absolute Abschiebungshindernisse statuiert, z.B. bei Foltergefahr und drohender Todesstrafe im Ausland. kmr/difu

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482 S.

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Nomos Universitätsschriften. Recht; 126