Umweltverträglichkeitsprüfung in der Europäischen Gemeinschaft. Derzeitiger Stand der Umsetzung der EG-Richtlinie in zehn Staaten der EG.

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SEBI: 89/4948

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Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) stellt ein am Vorsorgeprinzip orientiertes EG-weites Prüfsystem zur Vorbereitung von Entscheidungen bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben dar. Die im Juni 1985 erlassene EG-Richtlinie sollte bis zum 3. Juli 1988 in das nationale Recht der Mitgliedstaaten überführt werden. Diese Frist konnte von den meisten Ländern nicht eingehalten werden. Die Studie wurde vom Kernforschungszentrum Karlsruhe im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt, um den Stand der Implementation der UVP zu erfassen. Die Erfahrungen sollen bei der Umsetzung der Richtlinie in der BRD berücksichtigt werden. Bis auf Luxemburg und die Bundesrepublik wurden alle anderen Mitgliedstaaten in der Untersuchung behandelt. kl/difu

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Umweltpolitik, Umweltverträglichkeitsprüfung, EG-Richtlinie, Vollzugskontrolle, Ländervergleich, Umweltrecht, Landesrecht, Umweltschutz, Politik, Übernational

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Berlin: E.Schmidt (1989), 275 S., Tab.; Lit.

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Umweltpolitik, Umweltverträglichkeitsprüfung, EG-Richtlinie, Vollzugskontrolle, Ländervergleich, Umweltrecht, Landesrecht, Umweltschutz, Politik, Übernational

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Beiträge zur Umweltgestaltung; A115