Personalentwicklungsplan für die Hessische Landesverwaltung 1971 bis 1984. Beschluß der Hessischen Landesregierung vom 25. Februar 1974.
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SEBI: 74/4350
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Die hessische Landesregierung will mit dem Personalentwicklungsplan, der Bestandteil des Landesentwicklungsplanes ist, ihre Zielvorstellungen zum weiteren Ausbau der Verwaltungsfunktionen und zur Verbesserung des staatlichen Dienstleistungsangebots darlegen.Die Prognoseergebnisse bis zum Jahr 1985 werden insgesamt und nach Einzelbereichen gegliedert ausgewiesen.Ausführlich wird die Methodenproblematik geschildert, die sich für einzelne Bereiche stellt Vergleichsweise einfach können Prognosen gegeben werden, wenn die Personalentwicklung von der Entwicklung der Bevölkerung abgeleitet werden kann.
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Schlagwörter
Personalbedarf, Bevölkerung, Finanzen, Personalentwicklung, Stellenplan, Personalbestand, Öffentlicher Dienst, Personalwesen, Personalkosten, Landesentwicklungsplan, Verwaltungsorganisation, Verwaltung
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In: Wiesbaden, (1974) 127 S., Abb.; Tab.
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Personalbedarf, Bevölkerung, Finanzen, Personalentwicklung, Stellenplan, Personalbestand, Öffentlicher Dienst, Personalwesen, Personalkosten, Landesentwicklungsplan, Verwaltungsorganisation, Verwaltung
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Schriften zum Landesentwicklungsplan Hessen '80