Rechts- und Vollzugsfragen des Raumordnungsverfahrens. Eine Untersuchung zu den bundesrechtlichen Vorgaben zum Raumordnungsverfahren, zu ihrer Umsetzung im nordrhein-westfälischen und brandenburgischen Landesplanungsrecht und zur Verwaltungspraxis.

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Selbstverl.

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DE

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Münster

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ZLB: 99/2085
DST: R 250/719

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Sinn und Zweck der Raumordnung ist es, die unterschiedlichen Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und auftretende Konflikte auszugleichen. Diese Abstimmungen erfolgen in einfachen Fällen durch formlose Beteiligung einer Landesplanungsbehörde an einem Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren. In schwierigen Fällen hat die Verwaltungspraxis ein eigenes landesplanerisches Abstimmungsverfahren entwickelt, nämlich das Raumordnungsverfahren. Außer in Bremen und Hamburg ist es in allen Bundesländern eingeführt. Es wird aufgezeigt, welche Bindungswirkung das Ergebnis eines Raumordnungsverfahrens entfaltet und welche Auswirkungen hinsichtlich bestehender Rechtschutzmöglichkeiten des Trägers der Planung einer Gemeinde oder privater Dritter bestehen. Es wird auch der Frage nachgegangen, ob es einen Anspruch auf Einleitung eines Verfahrens gibt. kirs/difu

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XXXV, 301 S.

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Beiträge zur Raumplanung und zum Siedlungs- und Wohnungswesen; 186